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0. Einleitung

Damit man die Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen kann, muss man pflegebedürftig sein und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Bevor man einen Leistungsantrag zum ersten Mal stellen kann, muss man mindestens zwei Jahre lang in den vorangegangenen zehn Jahren pflegeversichert gewesen sein. Oftmals ist die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend. Es besteht die Möglichkeit, sich für eine Pflegezusatzversicherung zu entscheiden. Die monatlichen Beiträge sind relativ hoch. Falls man die Pflege nicht benötigt, wird das eingezahlte Geld meistens nicht zurückbezahlt.

1. Pflegeversicherung Ratgeber

Wir stellen dir alle wichtigen Informationen zum Thema Pflegeversicherung vor, sodass du einen sehr guten Überblick zu den Leistungen erhältst.

1.1 Was ist eine Pflegeversicherung?

Wenn man zu Hause gepflegt werden möchte, stellt die Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen zur Verfügung.
Man kann Pflegegeld erhalten, wenn man mindestens eine Pflegegerad 2 Einstufung erhält. Anstelle des Pflegegeldes besteht auch die Möglichkeit, Sachleistungen zu beanspruchen. Das bedeutet, dass man bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme, beim An- und Auskleiden sowie bei der Haushaltsführung Unterstützung durch qualifizierte Pflegekräfte erhält. Es ist erforderlich, dass die Fachkräfte unmittelbar oder mittelbar in einem Vertragsverhältnis zur Pflegeversicherung beziehungsweise Pflegekasse stehen. Die Pflegekräfte sollten bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung angestellt sein, einen Vertrag mit der Pflegeversicherung/Pflegekasse abgeschlossen haben oder bei der Pflegekasse angestellt sein. Betreuungsdienste mit einem Versorgungsvertrag sind auch als Leistungserbringer anerkannt, die Hilfen und pflegerische Betreuungsleistungen bei der Haushaltsführung erbringen können. Zusätzlich können auch zugelassene ambulante Pflegedienste ergänzende Betreuungsangebote anbieten.
Sachleistungen und Pflegegeld können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Kombinationsleistung bedeutet, dass die Pflege einer Person zum Teil von einer Pflegefachkraft und zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson erbracht wird. Es erfolgt eine Kombination beider Leistungen. Je nach Höhe der Sachleistungen, die in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld reduziert. Jedoch muss man darauf achten, die Summe der beiden Prozentsätze nicht mehr als 100 beträgt.

1.2 Was können 3 schnelle Tipps sein, um eine Pflegeversicherung zu kaufen?

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten für die Pflege abdeckt, kann es eine gute Idee sein, zusätzlich privat vorzusorgen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist eine Option. Jedoch muss man bedenken, dass das Geld, das man in die Versicherung einzahlt, weg ist, falls man keine Pflege benötigt.
Falls man sich für eine private Pflegezusatzversicherung entscheidet, kann zwischen drei Modellen auswählen: die Pflegekosten-Versicherung, die Pflegetagegeld-Versicherung und die Pflege-Rentenversicherung. Falls man sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, ist eine Pflegetagegeld-Versicherung empfehlenswert.
Der Abschluss einiger Pflegetagegeld-Verträge wird vom Staat mit dem „Pflege-Bahr“ gefördert. Pro Monat beträgt die Förderung 5 Euro und rechnet sich kaum.
Eine Pflegezusatzversicherung ist nur für Personen geeignet, die sich die relativ hohen Beiträge langfristig leisten können. Wenn man wegen Geldmangels kündigen muss, hat man alle eingezahlten Beiträge verloren.
Als Alternative kann man das Geld für die Pflege selbst ansparen und die Wohnsituation derartig gestalten, dass man den Alltag möglichst lange selbstständig bewältigen kann.

1.3 Was sind die Pflegegrade 1 – 5?

Damit man bei der gesetzlichen Pflegeversicherung korrekt eingestuft wird, ist es erforderlich, dass der jeweilige Pflegegrad ermittelt wird. Die Ermittlung erfolgt anhand
der körperlichen Verfassung einer bestimmten Person. Es wird festgestellt, wie schwer man in der Selbständigkeit oder bestimmten körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. Die Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt nach Gesamtpunktzahl.
Bei Pflegegrad 1 sind nur geringe Beeinträchtigungen, bei Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen, bei Pflegestufe 3 schwere Beeinträchtigungen und bei Pflegegrad schwerste Beeinträchtigungen feststellbar. Handelt es sich um Pflegegrad 5, wurde schwerste Beeinträchtigungen festgestellt, die auch besondere Anforderungen an die Pflege stellen.

1.4 Pflegeversicherung: was kostet das?

Bei einer Pflegezusatzversicherung handelt es sich eher um einen kostspieligen Vertrag. Laut Stiftung Warentest zahlen Kunden oder Kundinnen, die mit 55 Jahren einen Pflegetagegeld-Vertrag abschließen, etwa 90 Euro im Monat. Bei einigen Anbietern muss man die Versicherungsbeiträge weiterzahlen, wenn man pflegebedürftig ist. Oftmals wird eine Pause bei Zahlungsschwierigkeiten nur für eine begrenzte Zeit gewährt, wenn man zum Beispiel vorübergehend arbeitslos ist. Unter Umständen müssen die fehlenden Beiträge sofort später nachgezahlt werden.

2. Abschlussfazit und Empfehlung

Für eine Pflegeversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zusätzlich ist es wichtig, dass der Pflegegrad bestimmt wird. So kann man entscheiden, welche Leistungen erforderlich sind. Handelt es sich um Pflegegrad 1, ist relativ wenig Unterstützung notwendig. Die Person kann bestimmte Aufgaben selbst erledigen. Bei Pflegegrad 5 sieht die Situation komplett anders aus. Aufgrund schwerster Beeinträchtigungen werden an die Pflege besondere Anforderungen gestellt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nicht alle Sachleistungen, die für die Pflege einer Person erforderlich sind. Je nach Bundesland können die Selbstbehalte unterschiedlich ausfallen. Daher entscheiden sich einige Menschen für eine Pflegezusatzversicherung. Jedoch muss man bedenken, dass das eingezahlte Geld nicht verfügbar ist, falls man die Versicherung beendet oder nicht pflegebedürftig ist. Sicher ist es eine gute Idee, den eigenen Gesundheitszustand genau unter die Lupe zu nehmen und festzustellen, ob eine Pflegezusatzversicherung wirklich erforderlich ist. Als Alternative kann man das Geld für eine mögliche Pflege auch auf andere Weise ansparen wie beispielsweise durch einen EFT Sparplan.

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