Für Arbeitgeber, welche die sogenannten vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber bekommen, ist die Frage nach der richtigen Anlageform wichtig. Neben den klassischen Möglichkeiten des Bausparvertrags und der Lebensversicherung besteht auch die Möglichkeit, das Geld in ETFs anzulegen. Hier findet man mehr dazu.
Was sind Vermögenswirksame Leistungen und wer bekommt sie?
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern einen freiwilligen Zuschuss zum normalen Gehalt auszahlen. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Geldbetrag von rund 40 Euro im Monat. Sofern das eigene Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet, wird dieser Betrag vom Finanzamt aufgestockt. Das geschieht in Form einer Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro. Ob ein Arbeitnehmer Recht auf diese Zusatzleistungen von seinem Arbeitgeber hat regeln die Tarifverträge, Arbeitsverträge und spezielle Betriebsvereinbarungen. Gesetzliche Vorschriften gibt es an dieser Stelle nicht.
Wie werden die Vermögenswirksame Leistungen in ETFs angelegt?
In der Regel dauert das Sparen mit ETFs rund sechs Jahre. Im Anschluss an diesen Zeitraum bleibt das angesparte Vermögen noch ein Jahr unberührt – es ruht. Nach sieben Jahren können die Arbeitnehmer dann frei über die gesamte Geldsumme verfügen. Ob der Sparer das Geld in Wertpapiersparverträgen anlegt, bleibt ihm überlassen. Sofern die Vermögenswirksame Leistungen in Form von ETFs angelegt werden sollen, müssen sich Arbeitnehmer für einen bestimmten ETF entscheiden. Hier muss berücksichtigt werden, dass nicht alle ETFs gewählt werden können.
Unter anderem kann das Geld in DAX-, Dividenden-, Dow Jones- oder in World-ETFs fließen. Empfehlenswert sind alle ETFs, welche zum Weltaktienindex MSCI World gehören. Diese gelten als besonders sicher, da das Geld breit gestreut wird und nur selten rote Zahlen geschrieben werden.
Das spricht für ein Sparen mittels ETF
Die zu erwartende Rendite ist beim ETF wesentlich höher als bei anderen, konventionellen Anlageformen, wie zum Beispiel der Anlage in einer Lebensversicherung. Zudem gilt diese Methode als recht risikoarm, aufgrund der breiten Streuung. Ein weiterer Vorteil sind die geringen Kosten. Der einzige Nachteil gegenüber den konservativen Varianten, die allerdings kaum Rendite bringen, ist das etwas höhere Risiko.
Ein weiterer Vorteil: Wenn der bisherige Arbeitsplatz gewechselt wird und der neue Arbeitgeber ebenfalls die Vermögenswirksame Leistungen zahlt, kann der ETF-Vertrag ganz einfach fortgeführt werden. Zu diesem Zweck muss lediglich eine Bescheinigung des VL-Anbieters vorgelegt werden. (Werbung)